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Zuschüsse bei der Henner-Krogh-Stiftung jetzt beantragen |
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Frist endet am 15. Mai 2009
Am 23. April findet die konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Sylt statt, im Rahmen derer auch die Ausschüsse und weiteren Gremien neu besetzt werden. Ebenso wird die neue Gemeindevertretung den Haushalt 2009 für die Gemeinde Sylt beschließen, sodass von der Inselverwaltung Sylt dann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel Zuschussanträge von Vereinen, Verbänden und Organisationen bearbeitet werden können.
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Die Henner-Krogh-Stiftung zur Förderung Sylter Musiker, die von der
Gemeindevertretung ebenfalls neu besetzt wird, nimmt für das Jahr 2009
noch bis zum 15. Mai Zuschussanträge entgegen. Antragsberechtigt sind
Einzelpersonen, Musikgruppen, gemeinnützige Vereine, Schulen und Chöre,
die ihren Hauptwohnsitz oder Sitz auf der Insel Sylt haben. Bei
Musikgruppen muss die Mehrzahl der Mitglieder diese Voraussetzung
erfüllen.
Für die Förderung jeder Anschaffung, jeder Veranstaltung oder
sonstiger Aktivität aus Stiftungsmitteln ist ein Einzelantrag
erforderlich, der grundsätzlich mindestens fünf Wochen vor der
Durchführung schriftlich an das Hauptamt der Gemeinde Sylt zu richten
ist. Gefördert werden z.B. Projekte, Veranstaltungen und Initiativen,
die nach Art und Qualität geeignet erscheinen, das musikalische Angebot
auf der Insel Sylt nachhaltig zu verbessern. Auch die musikalische Aus-
und Fortbildung jüngerer Menschen kann aus Stiftungsmitteln gefördert
werden, wobei Musiker aus sozial schwachen Familien bevorzugt werden.
Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von sechs Wochen nach Beendigung
des geförderten Projektes vorzulegen. Die ausführlichen
Vergaberichtlinien sind erhältlich beim Hauptamt der Gemeinde Sylt,
Monika Kuhn, Andreas-Nielsen-Str. 1. Ein Anspruch auf Förderung besteht
nicht.
Sylt, 2. April 2009| Presseinfo-057-04-2009 |
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